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Kommunal- und Europawahl am 09.06.2024
Beantragung von Briefwahlunterlagen
Wahlberechtigte, welche für die Kommunal- und Europawahl am 09.Juni 2024 in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Fronreute eingetragen sind, erhalten in den nächsten Tagen eine Wahlbenachrichtigung. Wahlberechtigte können selbst entscheiden, ob sie mit dieser Wahlbenachrichtigung am Wahltag ins Wahllokal gehen und dort persönlich die Stimme abgeben oder ob sie einen Antrag auf Briefwahl stellen möchten. Darüber hinaus erhalten alle Wahlberechtigten, in der Kalenderwoche 22 die amtlichen Stimmzettel für die Kommunalwahl. Füllen Sie diese in aller Ruhe zu Hause aus und bringen Sie die Unterlagen am Wahlsonntag ins Wahllokal mit.
Für die Anforderung der Briefwahl gibt es folgende Möglichkeiten:
- Scannen Sie den QR-Code mit Ihrem Handy ab – die Daten werden an die Gemeinde online übertragen.
- Die Gemeindeverwaltung bietet für Sie die Beantragung eines Wahlscheines auf der Homepage der Gemeinde www.fronreute.de an. Bei den aktuellen Meldungen „Beantragung von Briefwahlunterlagen“ erhalten Sie bei Aufruf des Links „Internetbriefwahl“ ein Erfassungsformular. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es frei, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Anschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Post zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.
- Alternativ benutzen Sie bitte die Rückseite der Wahlbenachrichtigung als Antrag für die Briefwahlunterlagen und senden diesen Antrag an die Gemeindeverwaltung.
- Eine Anforderung per E-Mail ist auch möglich, wenn Sie die Wählernummer, welche Sie auf der Wahlbenachrichtigung ablesen können, Ihr Geburtsdatum, Name und Adresse angeben.
Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.
Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 07.06.2024; 18:00 Uhr beantragt werden.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitten an das Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung, Telefon 07502 954-11, E-Mail: Einwohnermeldeamt@fronreute.de
Rückversand der Briefwahlunterlagen
Sowohl die Übersendung der Briefwahlunterlagen als auch die Rücksendung des Wahlbriefes können einige Zeit dauern, vor allem bei Versendung ins oder aus dem Ausland. Der rote und gelbe Wahlbrief muss am Wahlsonntag, 09. Juni 2024 bis zum Ende der Wahlzeit um 18:00 Uhr auf dem Bürgermeisteramt Fronreute, Schwommengasse 2, 88273 Fronreute, sein. Bei verspätetem Eingang kann die Stimmabgabe nicht berücksichtigt werden!
Für die rechtzeitige Rücksendung müssen die Briefwählerinnen und Briefwähler selbst sorgen. Bei Versand durch die Post ist insbesondere zu beachten, dass Wahlbriefe, die erst am Wahlwochenende in Post-Briefkästen eingeworfen werden, von der Deutschen Post AG aus organisatorischen Gründen nicht mehr am Wahlsonntag zugestellt werden. Der Wahlbrief muss deshalb so rechtzeitig aufgegeben werden, dass er spätestens mit der letzten Briefkastenleerung am Freitag vor der Wahl, 07. Juni 2024 befördert wird. Es ist empfehlenswert, den Wahlbrief noch früher zur Post zu geben, um sicher zu gehen, dass er die Briefwahlstelle rechtzeitig erreicht. Bei Übersendung aus dem Ausland ist eine beschleunigte Versandform (z.B. Expresszustellung, Luftpost) ratsam; die hierfür entstehenden zusätzlichen Kosten müssen allerdings selbst getragen werden.
Der Wahlbrief kann auch beim Bürgermeisteramt in Blitzenreute bzw. bei der Ortsverwaltung in Fronhofen abgegeben werden, und zwar bis zum Wahlsonntag, 18:00 Uhr. Ist die rechtzeitige Beförderung durch die Post fraglich, kann nur auf diese Weise erreicht werden, dass der Wahlbrief bei der Stimmenauszählung berücksichtigt wird.
Gemeindeverwaltung Fronreute