Friedhofsverwaltung
Der Friedhof ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde. Er dient der Bestattung verstorbener Gemeindeeinwohner sowie Einwohnern der Kirchengemeinden Blitzenreute und Fronhofen und der in der Gemeinde verstorbenen oder tot aufgefundenen Personen sowie für Verstorbene, für die ein Wahlgrab nach § 12 zur Verfügung steht. In besonderen Fällen kann die Gemeinde die Bestattung anderer Verstorbener zulassen. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften über die Bestattung auch für die Beisetzung von Aschen
Vergabe einer Grabstätte bei der Friedhofsverwaltung
Der Friedhof in Fronhofen ist in Trägerschaft der katholischen Kirchengemeinde Fronhofen. Von dort erhalten Sie weitere Informationen. Der Friedhof in Blitzenreute ist in Trägerschaft der Gemeinde Fronreute. Weitere Informationen zum Friedhof Blitzenreute sind im Anschluss.
Bitte setzen Sie sich für die Beantragung einer Grabstätte mit der Friedhofsverwaltung Blitzenreute, Frau Sonja Meschenmoser, Telefonnummer: 07502 954-17, in Verbindung.
In Blitzenreute wird das Grab durch Bestattungen Spandl aus Erlenmoos-Edenbachen im Auftrag der Gemeindeverwaltung hergestellt. Sargträger müssen von den Angehörigen gestellt werden. Sie können sich aber auch an Ihr Bestattungsunternehmen wenden.
Benutzung der Leichenhalle
Die Leichenhalle dient zur Aufnahme der Leichen bis zur Bestattung. Die Angehörigen erhalten von der Friedhofsverwaltung einen Schlüssel, der nach der Beerdigung wieder abzugeben ist.